
Allgemeine Mietbedingungen
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung bei Fotobox Heil aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an die Fotobox Heil GbR erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Mietbedingungen einverstanden.
1. Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Fotobox Heil erhaltene Auftragsbestätigung erhalten hat und die genannten Zahlung geleistet hat. Fotobox Heil bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
2. Mietgegenstände
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter folgende Gegenstände, dargestellt in dem angenommenen Angebot sowie der Auftragsbestätigung, zur Nutzung entgeltlich zu überlassen. Alle Komponenten werden mit dazugehörigen Anschlusskabeln ausgeliefert.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe/Anlieferung der Mietgegenstände. Sie endet am Folgetag mit der Rückgabe bzw. Abholung. Die Abholung ist im Angebot und ggf. auch in einer Auftragsbestätigung festgehalten.
4. Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, irgendwelche technische Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Mietgegenstand wie Versand zurückzugeben. Wenn möglich sollte bei der Rücksendung über den Postweg das Verpackungsmaterial der Zusendung genutzt werden.
6. Selbstabholung
Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. „Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist. Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.“
7. Schadensmeldung bei Transport
Die Mietgegenstände sind nach Erhalt direkt zu prüfen. Sollten Schäden entdeckt werden müssen diese vom Mieter unmittelbar an den Vermieter gemeldet und dokumentiert werden. Schäden die nicht unmittelbar nach Transport gemeldet werden gelten als vom Vermieter verursacht. Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
8. Versicherung / Schäden
Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
9. Rückgabe
Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und/oder sauber verpackt zurückzugeben. Mobiliar wird vom groben Schmutz befreit. Wie bereits in Punkt 5. erwähnt bitten wir den Mieter, im Sinne der Umwelt, das Verpackungsmaterial der Zusendung zu nutzen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Mietsachen ist ausgeschlossen.
10. Allgemeines
Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor. Sollten bei der Einweisung am Tag der Übergabe der Mietsachen, nicht alle zusätzlichen Geräte (z.B. Laptop, Player, usw.), welche der Mieter zusätzlich an die Mietsachen anschließen möchte, verfügbar sein, so haftet bei Nichtfunktionieren, NICHT der Vermieter. Eine Mietkürzung diesbezüglich ist ausgeschlossen.